Grundsteuer
Informationen zur Berechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuer ist unterteilt in die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbeflächen). Diese werden von der Gemeinde erhoben. Grundlage für die Berechnung ist der Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag wird durch das jeweilige Finanzamt nach dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) durch den Grundsteuermessbetragsschein festgestellt.
Berechnungsgrundlage Grundsteuer:
In Baden-Württemberg, wie auch allen anderen Bundesländern, wird die Grundsteuer A für Betriebe und Flächen der Land- und Forstwirtschaft fällig.
Die Berechnung für die Grundsteuer sieht wie folgend aus:
- Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
- Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag.
- Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer.
Bei Überwiegender Wohnnutzung wird die Steuermesszahl um 30 % auf 0,91 ermäßigt.
Die Daten werden unserer Behörde via Datenträgeraustausch zur Verfügung gestellt. Nach Übermittlung des Datensatzes wird der Grundsteuerbescheid erstellt.
Bei Verkäufen, Übergaben, Schenkungen u.a gilt:
Der Übergang erfolgt zum Folgejahr des Vertrags. Unterjährige Umschreibungen dürfen nicht durchgeführt werden.
Der Hebesatz wird vom Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde beschlossen. Der aktuell gültige Hebesatz aus dem Jahr 2024 ist ab 2025 nicht mehr gültig.
Grundsteuer B:
